Aktuelle Beiträge aus allen Rubriken
Unternehmensteuer 24.04.2024
Decrees incorporate changes to the RETT Code and clarify legal provisions
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Internationales Steuerrecht 24.04.2024
Für den Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG ist die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr eines anderen Mitgliedstaates, der tatsächlichen Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in diesem Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit sowie der Feststellung dieser Voraussetzungen anhand objektiver, nachprüfbarer Anhaltspunkte maßgeblich. Die Teilnahme am Absatzmarkt ist nicht erforderlich.
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Transfer Pricing 22.04.2024
Seit Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs des Wachstumschancengesetzes vom 14.07.2023 hatte aus Verrechnungspreissicht insb. die Einführung der sog. Zinshöhenschranke für viel Kritik gesorgt. Erfreulicherweise hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Streichung empfohlen. Anstelle dessen findet sich im Hinblick auf grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen nunmehr eine Ergänzung des AStG. Die verabschiedeten Regelungen entsprechen in wesentlichen Aspekten denen des §1a AStG im Referentenentwurf zum ATAD-UmsetzungsG. Welche zu erwartenden Implikationen haben die Regelungen für die Verrechnungspreispraxis?
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Unternehmensteuer 18.04.2024
Beim Bundeszentralamt für Steuern kommt es in letzter Zeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Erstattungs- und Freistellungsanträgen. Die Bundesregierung hat zu dieser Problematik Stellung genommen.
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Unternehmensteuer 18.04.2024
Ein Antrag auf Buch- oder Zwischenwertansatz nach § 21 Abs. 2 S. 3 und S. 4 UmwStG ist fristgerecht, wenn er spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der Steuererklärung gestellt wird.
FG Köln, Urteil vom 13.06.2023, 15 K 1817/21; BFH-anhängig: X R 32/23
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Unternehmensteuer 18.04.2024
Stellt die übernehmende Gesellschaft auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine Übernahmebilanz auf, in der sie den Buchwert des Einbringenden fortführt, ist zwingend dieser Wert als Veräußerungspreis anzusetzen (vgl. § 20 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 und S. 2 UmwStG). Die für den Veräußerungspreis maßgebliche Übernahmebilanz der übernehmenden Gesellschaft ist für den Veranlagungszeitraum aufzustellen, in den der steuerliche Übertragungsstichtag fällt. Ist bereits ein Antrag auf Buchwertfortführung zum steuerlichen Übertragungsstichtag gestellt worden, so ist es auch für die Bemessung des Wertansatzes der übernehmenden Gesellschaft unschädlich, wenn die übernehmende Gesellschaft vor Abgabe der maßgeblichen Übernahmebilanz eine Bilanz auf einen Folge-Veranlagungszeitraum beim Finanzamt einreicht.
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